Schüleraufnahmeverfahren


Mit ihren katholischen Schulen und Horten unterbreitet die Bernostiftung den Eltern ein Angebot einer christlich fundierten Bildung und Erziehung. Das Verfahren der Schüleraufnahme dient der Klärung, wie eine Zusammenarbeit in dieser Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen möglich ist. Darüber hinaus dient das Verfahren in pädagogischer Hinsicht dem Ziel, festzustellen, wie mit dem jeweiligen Schüler gearbeitet werden kann. Die Zugehörigkeit zur Kirche ist keine Aufnahmebedingung. Bei der Auswahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedingungen (bspw. Kinder mit Förderbedarf) sind mit Blick auf eine optimale Förderung der Kinder die sächlichen und personellen Ressourcen der Schule zu beachten.

Anmeldezeitraum

- Das Aufnahmeverfahren beginnt am 1. September des vorhergehenden Schuljahres der Schulaufnahme.
- Tag der offenen Tür im Laufe des Herbstes
- Antragsstellung, Aufnahmegespräche und Vertragsabschluss in der Regel bis 31. Januar

Anmeldeunterlagen

- Aufnahmeantrag / Personalbogen
- Mitteilung über die Beweggründe für den Wunsch zur Schulaufnahme
- Angabe von therapeutischen Maßnahmen
- ggf. Taufurkunde
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Paaren
- bei Aufnahme ab Jahrgangsstufe 2: letzte zwei Zeugnisse

Für die Aufnahme in die Grundschule sind zusätzlich folgende Anmeldeunterlagen erforderlich:

- Einschätzung des Kindes durch Eltern / Kindertagesstätte
- Angabe / Bericht Schuleingangsuntersuchung / U9
- Impfstatus
- Abstammungs-/Geburtsurkunde


 





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