Förderkonzept


Vereinbarungen zur Förderung

Die Förderung von Begabungen oder die Unterstützung der Schüler bei Lern- und Entwicklungsbesonderheiten erfolgt zeitnah, individuell abgestimmt, in Absprache mit den Eltern.

Förderung individueller Stärken:
- freiwillige Teilnahme an Wettbewerben während der Unterrichtszeit mit Genehmigung der Eltern, um Nacharbeit des versäumten Stoffes zu garantieren
Matheolympiade: Schulrunde 1. + 2. Std. Klassenstufe 5/6
1. – 4. Std. Klassenstufe 7 – 12 und weiterführend Regional- oder Landesrunde
Känguru-Wettbewerb: für alle Klassenstufen zweistündig
Pokal des Rektors: für Klassenstufe 5
Vorlesewettbewerb: für Klassenstufe 5/6
Physikolympiade: Einsendewettbewerb ab Kl. 10
Jugend trainiert für Olympia in den Sportarten: Drachenboot, Fußball, Basketball
ausgeschriebene Wettbewerbe im Rahmen des Unterrichts in den Fächern Deutsch, Kunst, Religion, Sozialkunde, Französisch

- Arbeitsgemeinschaften im Nachmittagsbereich je nach vorhandenem Stundenpool, jährlich wechselnd
- zur musikalischen Förderung Kooperation mit den Musikschulen der Hansestadt Rostock, Schule stellt Probenräume für Einzelunterricht zur Verfügung (=> Weg zur
Musikschule am Nachmittag entfällt), musikalisches Konzept (Musical Klassenstufe 8, Benefizkonzerte, Chorauftritte)
- Wahlpflichtunterricht den Neigungen entsprechend, technisch - naturwissenschaftliche, kreative, religiöse und fremdsprachliche Wahlrichtungen
Wahlpflichtunterricht trägt zur Ausgestaltung des Schullebens bei

- in Ausnahmefällen individuelle Stundenpläne bei Talenteförderung auf Antrag der Eltern, durch Beschluss der Klassenkonferenz (z.B. bei vormittäglichen
Trainingseinheiten oder Musikunterricht)
Juniorstudium an der Uni Rostock auch mit ausgelagerten Unterrichtseinheiten möglich
für Klassenstufe 5 und 6 als parallele Stunde im Vormittagsbereich Talenteförderung im mathematischen Bereich

- eigene Stärken der Schüler durchdringen das Schulleben
z.B. Übernahme von Diensten für die Klassengemeinschaft, Mitwirkung in Gremien, Sanitäter, AG „Schüler helfen Schülern", Veranstaltungstechnik, Medienscouts

Pädagogischer Ausschuss:
- Instrument „pädagogischer Ausschuss" ist in Rahmenschulordnung festgeschrieben, wird durch den pädagogischen Beirat (Sonderpädagogin, Sozialpädagogin,
Schulseelsorger, Vorsitz: Vertreter der Schulleitung) und die pädagogischen Foren mit Inhalt gefüllt.
Pädagogisches Forum = Treffen des pädagogischen Beirates mit bestimmtem Schüler, seiner Klassenleitung, seinen Eltern und (sonstigen) Netzwerkpartnern
Ziele sind Aufzeigung von Perspektiven, Installation von Hilfesystemen für den Schüler, verbindliche Handlungsabsprachen.
pädagogisches Forum Schrittfolge:
* Klassen-/oder Fachlehrer fasst schriftlich, in Kurzform, das Thema und die bisherigen pädagogischen Schritte zusammen
* interne Beratung des päd. Beirates zur Klärung des Handlungsfeldes und von Zuständigkeiten
* Terminvereinbarung mit betreffenden Kollegen, aus dem Beratungsgespräch resultieren verschiedene Handlungswege
* wenn kollegiale Beratung dies für gut befindet, Treffen mit Eltern und Schüler sowie eventuellen anderen Beteiligten anberaumen (päd. Forum)
* bei Nichteinhaltung der Beschlüsse des pädag. Beirates folgen Ordnungsmaßnahmen der Schule (mit der Einschränkung, dass diese ausgesetzt werden können)

- pädagogischer Beirat steht dem Kollegium beratend zur Seite, unterstützt bei Fallberatungen sowie der Elternarbeit
Mitglieder des pädagogischen Beirates haben ein Netzwerk von Hilfsmöglichkeiten für Schule aufgebaut, dieses Netzwerk wird gepflegt und erweitert und zur individuellen
Förderung von Schülern angewendet (z.B. Diagnostischer Dienst, Service-Stelle Inklusion, IN VIA, Caritas, JSB, MVZ, HPTZ, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendamt, Ärzte
und Therapeuten ...)

- Sonderpädagogin erstellt in Zusammenarbeit mit den Klassenleitern die individuellen Förderpläne und stellt Möglichkeiten für die Gewährung eines
Nachteilsausgleiches zusammen, sie leitet die Arbeit von Unterrichtsbegleitern an und koordiniert diese

Förderung durch spezifische Unterrichtskonzepte:
Binnendifferenzierung
- SL ... selbstständiges Lernen in den Klassenstufen 5 bis 8 nach Wochenplan oder über mehrere Wochen, mit eigenem Zeitmanagement der Schüler und der Möglichkeit,
interessengebunden zu lernen, generiert aus je einer Unterrichtsstunde Deutsch, Mathe, Englisch, VU
VU (vernetzter Unterricht) ... in den Klassenstufen 5/6, Themen aus Geschichte, Biologie, Sozialkunde, Geografie, Deutsch, Religion, Englisch werden fächerübergreifend
unterrichtet Verringerung der Fachlehrerzahl in der Orientierungsstufe, soziale Orientierung für die Schüler vereinfacht sich
GeKu (Gesellschaftskunde) ... Fortführung des VU-Unterrichtes in der Regionalen Schule (in Klasse 7/8, am Gymnasium bleibt der Fachunterricht lt. Stundentafel erhalten)
diese Unterrichtsformen ermöglichen modifizierte Angebote, individuelle Zuwendung, individuelle Arbeitstechniken, Förderung der Selbstständigkeit, Lernpatenschaften,
unterschiedliche soziale Lernformen (Partnerarbeit .... ) und variables Arbeitstempo
Außendifferenzierung
- Teilungslehrer in allen Hauptfächern der Orientierungsstufe und der Regionalen Schule in den Klassenstufen 5 bis 9; Teilung erfolgt in mindestens einer Stunde pro Fach
bis zu allen Stunden in diesem Fach; Teilung kann auch räumlich erfolgen; Teilung ermöglicht Arbeiten in Kleingruppen an parallelen Lehrplaninhalten oder zum
Aufarbeiten von fachlichen Lücken, z.B. bei Schulwechsel; im Bedarfsfall kann die Teilung als Einzelförderung angeboten werden

Soziale und emotionale Förderung:
- vom christlichen Menschenbild und dem Fokus auf wertschätzendes Miteinander ausgehend, gemeinsame Höhepunkte im Schuljahr, starke
Klassengemeinschaften, gemeinsame Fahrten und Erlebnisse, Gottesdienste und Morgenkreise, Praktikum mit sozialen Schwerpunkten in Kl. 8

- Angebote durch den päd. Beirat für Schüler/Eltern/Lehrer/Klassen
z.B. thematische Elternabende, Einzelberatung, Einzelgespräche, Projekte, soziales Training, Strukturgebung, Klassentraining, Kennenlernangebote für Kl. 5 und 7 ...

Fachspezifische Förderung:
- Kleingruppenförderung für Klassenstufen 5/6 im Nachmittagsbereich
* Fachlehrer füllt Antragsformular an pädagogischen Beirat aus
* pädagogischer Beirat weist Fördergruppe zu und informiert Eltern schriftlich (über Klassenleiter)
* Eltern bestätigen Teilnahme ihres Kindes am Förderunterricht
* pädagogischer Beirat kontrolliert Teilnahme der Schüler
- Dyskalkulie- oder LRS-Förderung
* nur mit vom Schulamt bestätigter LRS oder Dyskalkulie
* Förderung parallel zum Unterricht, durch ausgebildete Therapeutin
* Elterninformation mit Rückbestätigung durch Sonderpädagogin
- individuelle Hilfen für Schüler mit Migrationshintergrund
* Wir haben keine DAZ-Klassen, aber wir versuchen – auch mit externen Helfern – Schülern mit Migrationshintergrund das Lernen und Entwickeln an unserer Schule zu
ermöglichen
* individuelle Begleitungen je nach personellem Rahmen

Nachmittagsbetreuung:
- Arbeit an individuellen Schwerpunkten in kleinen Lerngruppen oder im Einzelkontext (Abhängig von den Stundenzuweisungen)
- Silentium ist die feste Hausaufgabenbetreuung durch pädagogisches Personal unserer Schule in Stille
Bibliothek oder Schülertreff sind Orte sozialer Begegnungen und zur HA-Erledigung, werden durch einen Pädagogen betreut
- AG „Schüler helfen Schülern": ältere Schüler geben ihr Wissen an jüngere Schüler in Form von Nachhilfe weiter
- soziale Förderung in Trainingsgruppen oder Einzelangeboten, angeleitet durch die Sozialpädagogin oder die Sonderpädagogin
- interessengebundene Arbeitsgemeinschaften je nach aktuellem Schuljahresplan





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