FAQ zur Antragstellung beim Schulverein


Wer kann Anträge zur Unterstützung stellen?

  • Eltern für Zuschuss zur Klassenfahrt (max. 50,00€/ Rom 100,00€) 
    • gegenzeichnen und Entscheidung: Klassenlehrer* in
  • Pädagogen*innen der DBS und des Hortes
    • gegenzeichnen und Entscheidung: Einrichtungsleitungen

Wo finde ich den Antrag?

Wo wird der Antrag abgegeben?

Wie bekomme ich eine Rückmeldung, ob der Antrag genehmigt wird?

  • Eltern für Zuschuss zur Klassenfahrt:
    • Klassenfahrten werden grundsätzlich genehmigt, wenn der Klassenleiter gegengezeichnet hat. Es gibt keine Rückmeldung an die Eltern.
  • Pädagogen*innen der DBS und des Hortes bekommen nach der Beschlussfassung und Prüfung der Förderfähigkeit der Sache durch den Vorstand des SV per Mail die Information über die Bewilligung.

Wofür können Anträge gestellt werden?

  • Einzelförderung: Zuschuss zur Klassenfahrt: (max. 50,00€/ Rom 100,00€)
  • Förderfähig sind alle Gegenstände, die dem Satzungszweck, der Förderung der Katholischen Schulbildung in Rostock, entsprechen.
    Jeder einzelne Antrag auf Kostenübernahme und Teilfinanzierung wird unter diesem Gesichtspunkt kritisch geprüft.

Für welche Anträge muss ein Eigenanteil aufgebracht werden?

  • Klassenfahrten: Förderhöhe ist festgelegt (max. 50,00€/ Rom 100,00€) Eigenanteil entsprechend der Höhe der Klassenfahrtskosten.
  • Grundsätzlich ist zu prüfen, in wie weit ein Eigenanteil aufgebracht werden kann oder welche Aktionen möglich sind, um die Finanzierung zu unterstützen.
  • Einen festen geforderten prozentualen Eigenanteil gibt es nicht.
  • In einigen Fällen ist auch die gesamte Finanzierung einer Sache möglich.

An wen geht die Rechnung des bewilligten Gegenstandes?

  • Dies kann unterschiedlich sein. Bei der Bewilligung des Antrages wird das Vorgehen mit dem Antragsteller abgesprochen. Bitte bestellen Sie nicht vor dieser Rückmeldung.
  • Bei bewilligter Ausgabe und einem persönlichen Einkauf, reichen Sie bitte den Originalbeleg beim Schulverein ein. (bei Eva- Maria Albrecht, Hortbüro)

Kann ein Antrag auch im Nachhinein gestellt werden?

  • Ja, jedoch mit dem Risiko, dass er nicht bewilligt wird.

Für welche Anträge muss ein Eigenanteil aufgebracht werden?

  • Klassenfahrten: Förderhöhe ist festgelegt (max. 50,00€/ Rom 100,00€) Eigenanteil entsprechend der Höhe der Klassenfahrtskosten.
  • Grundsätzlich ist zu prüfen, inwieweit ein Eigenanteil aufgebracht werden kann oder welche Aktionen möglich sind, um die Finanzierung zu unterstützen.
  • Einen festen geforderten prozentualen Eigenanteil gibt es nicht.
  • In einigen Fällen ist auch die gesamte Finanzierung einer Sache möglich.

Wie lange ist ein Antrag gültig, wenn er bewilligt worden ist?

  • Der Antrag ist für das laufende Schuljahr gültig. Ist diese Frist verstrichen, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

  • Der Verwendungsnachweis ist zu erbringen und zwar:
    • ein Foto des Gegenstandes
    • ein Foto der Aktion (Datenschutz beachten)
    • eventuell Kurzbericht

Wie tritt der Schulverein in der Öffentlichkeit auf?

  • mit einer Website, erreichbar über die www.don-bosco-schule-rostock.de/hro/Schulverein
  • Stand des Schulvereins auf Schulveranstaltungen
  • Werbung für Mitgliedschaft
  • Organisation eigener Veranstaltungen und Aktionen
  • Präsentation auf der Homepage
  • Aufkleber des Schulvereins auf allen Gegenständen, die angeschafft worden sind
  • Verkauf eigener Produkte (Wein, Einkaufschips, eigene Kochbücher) usw.
  • Übergabe der Prädikate bei durch den Schulverein geförderten Wettbewerbe (Ethikwettbewerb, Sozialpreis)
  • Vorstellen des Schulvereins für die neuen Eltern am Kennenlernnachmittag der Grundschule und der weiterführenden Schule
  • Präsenz auf der Einschulungsveranstaltung
  • Präsenz auf dem Stadtteilfest Rostock Südstadt/Biestow

Welche Rechte und Pflichten hat ein Mitglied des Schulvereins?

  • pünktliche Entrichtung des Mitgliedsbeitrags (Mindestbeitrag 30,00€/ Jahr)
  • gern Mitwirkung bei den Veranstaltungen, Betreuung der Stände; Verkauf der Produkte
  • gern Besuch der 1x im Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung
  • gern Mitarbeit im Vorstand des SV
  • gern Projektideen und Ideen zur Akquise von Mitteln einbringen
  • gern andere Menschen für eine Mitgliedschaft im SV überzeugen

Wann endet die Mitgliedschaft im Schulverein?

  • Der Austritt kann von jedem Mitglied schriftlich bis zum 30.09. zum 31.12. eines jeden Jahres gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsstelle erklärt werden.




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