Schulgeld

Die Bernostiftung erhält für ihre Schulen - wie andere freie Träger auch - u.a. eine Finanzhilfe, einen Schullastenausgleich und kommunale Hortentgelte nach den Regelungen der Schulgesetze für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In der Summe reichen diese Einnahmen für den Schul- und Hortbetrieb aber nicht aus, so dass die Bernostiftung Elternbeiträge, das Schulgeld, erheben muss. 

Als Träger katholischer Schulen sind wir zudem der festen Überzeugung, dass jeder - unabhängig von den finanziellen Mitteln - Zugang zu unseren Schulen und damit zu einer christlichen Bildung mit Mehrwert haben soll. Die aktuelle Schulgeldordnung sieht daher ein einkommensabhängiges Schulgeld vor. Darüber hinaus besteht eine Härtefallregelung

Mit Spenden für unseren Stipendienfonds unterstützen Sie uns in unserem Anliegen, das Schulgeld auch weiterhin sozial verträglich gestalten zu können. Christliche Wertebildung und Persönlichkeitsentwicklung darf nicht an einem kleinen Geldbeutel scheitern. Helfen Sie mit. 

Bitte unterstützen Sie unsere speziellen Stipendien für Kinder aus finanzschwachen Elternhäusern. Herzlichen Dank!
 

Formulare rund um das Schulgeld