Prävention

Die präventive Arbeit in der katholischen Kirche ist eine Grundhaltung, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen achtet, aktiv fördert und durchsetzt. Der Schutz vor jeder Form von Gewalt, insbesondere der sexuellen Gewalt, bedeutet, dass die für den Schutz Verantwortlichen bereit sind, hinzuschauen, Gefährdungssituationen ernst zu nehmen und verantwortungsbewusst zu handeln.

Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz legt die Grundlage für die Stärkung und Verbesserung des aktiven Kinderschutzes. So sind Konzepte zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung bereits als Qualitätsentwicklung im Bereich von Kindertagesstätten und ganztägiger Bildung und Betreuung an Schulen vorgeschrieben und förderrelevante Faktoren für die Träger. 

Die präventive Arbeit der Bernostiftung und ihrer Schulen und Horte ordnet sich in den gesamtgesellschaftlichen Schutzauftrag ein und ist als Umsetzung des gesellschaftlichen Schutzauftrages zu verstehen. 

Es gilt für alle katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg - unbeschadet ihrer Trägerschaft - ein Schutzkonzept zu erstellen und zu implementieren. Sie zielen auf die Umsetzung von gleichen Standards des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, so dass sich der größtmögliche Schutz im Bereich der ganztägigen Erziehung und Bildung abbildet. Schutzkonzepte sind ein Qualitätsmerkmal für gelebten Kinderschutz. Sie machen Schulen und Horte zu Kompetenzorten, an denen betroffene Schülerinnen und Schüler Hilfe finden. Sie sorgen gleichzeitig dafür, dass insbesondere sexuelle Gewalt in der pädagogischen Einrichtung selbst keinen Raum hat. 

Schutzkonzepte geben Antworten auf Fragen wie: 

  • Was sollten Pädagoginnen und Pädagogen über sexuellen Missbrauch wissen? 
  • Welche Gegebenheiten können Täter und Täterinnen ausnutzen? 
  • An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts? 
  • Wie sieht ein Grenzen achtender Umgang mit Mädchen und Jungen aus? 

Alle, die insbesondere für die Prävention von sexueller Gewalt und anderen Formen der Gewalt an Kindern und Jugendlichen und für die Situation Betroffener sensibilisiert sind, können durch sicheres Handeln im Umgang mit einer Vermutung und dem Wissen darüber dazu beitragen, Gewalt zu verhindern, sie zu beenden und die Betroffenen zu schützen.

Das Rahmenschutzkonzept für die Bernostiftung mit ihren pädagogischen Einrichtungen wurde am 15. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Auf dessen Grundlage wurden einrichtungsbezogene, institutionelle Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Schule und Hort entwickelt und implementiert.