Pädagogik und Qualitätsentwicklung

Fortbildungen

Die pädagogischen Fachkräfte der Bernostiftung unterstützen die Schulen und Horte bei ihren jährlich geplanten Fortbildungen. Alle 2 Jahre organisiert die Bernostiftung für ihre pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gemeinsame 2-tägige Fortbildung.

Gemeinsame Katholische Schulinspektion

Die Gemeinsame Katholische Schulinspektion (GKSI) wird getragen von der Bernostiftung, dem Erzbistum Hamburg, dem Erzbistum Berlin, den Bistümern Dresden-Meißen und Erfurt sowie der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg.

Mehr als 40 Inspektorinnen und Inspektoren inspizieren in mehrjährigen Abständen die katholischen Schulen. Sie nehmen an den jährlichen Fortbildungen zu Themen rund um Schulinspektion, Pädagogik und Schulentwicklung teil. Eine eigene Fachgruppe entwickelt die GKSI zudem inhaltlich und strategisch weiter. Die Ergebnisse der Schulinspektion zeigten, dass an den Schulen der Bernostiftung sehr gute Arbeit geleistet wird. Doch wichtiger noch als diese Abbildung der guten Arbeit ist die Umsetzung der neuen, durch die Inspektionen gegebenen Impulse.

Einführung der Mindeststandards

In den Mindeststandards haben wir wesentliche Elemente des reformpädagogischen Konzepts vom Marchtaler Plan aufgenommen und für die Schulen festgelegt. Dazu gehören u.a.: offener Anfang, wöchentlicher Morgenkreis, täglicher Morgenimpuls, begleitete Mittagszeit, vernetzter Unterricht, selbstständiges Lernen und Prinzipien des Fachunterrichts.

Berufs- und Studienorientierung - Berufswahl-Siegel MV

Die Schülerinnen und Schüler werden im Laufe ihrer Schulzeit und ihrer persönlichen Entwicklung angemessen und kompetent auf ihren Übergang in die Berufswelt vorbereitet. Die Niels-Stensen-Schule in Schwerin und die Don-Bosco-Schule in Rostock haben für ihre Arbeit das Berufswahl-Siegel MV erhalten. Die Bernostiftung unterstützt die Schulen insbesondere bei den Kooperationen mit den Institutionen und Firmen vor Ort.

Inklusion

An allen Schulen der Bernostiftung sind sonderpädagogische Lehrkräfte angestellt, die unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf intensiv begleiten, fördern und die Fachlehrer unterstützen. Dafür stellen wir erheblich mehr Personalkosten zur Verfügung als über die Finanzhilfe des Landes refinanziert wird. Ein besonderes Instrument in unserer eigenen Rahmenschulordnung ist der Pädagogische Ausschuss, der wöchentlich tagt und in dem wir intensiv über einzelne Schülerinnen und Schüler beraten. Unterstützt wird diese Arbeit jeweils von einer fest an der Schule angestellten Fachkraft der Schulsozialarbeit.

Rahmenschulordnung und Rahmenhortordnung

Die Rahmenschul- und Rahmenhortordnung ist den katholischen Einrichtungen in Trägerschaft der Bernostiftung Leitlinie und Hilfe zur Erfüllung ihrer Erziehungs- und Bildungsaufgaben. Sie legt Zuständigkeiten fest und regelt die Mitwirkung der an den Schulen und Horten beteiligten Personen. Eltern, Kinder und pädagogische Fachkräfte sind aufgefordert, durch die Verwirklichung der in den Ordnungen festgelegten Grundsätze mitzuhelfen, dass die katholischen Schulen und Horte ihre wichtige Aufgabe in unserer pluralen Gesellschaft erfüllen.

Pädagogen mit ihrem christlichen Vorbild und verantwortungsvolle Eltern und Kinder tragen zum Gelingen einer Atmosphäre bei, in der Hilfsbereitschaft, Vertrauen und gegenseitige Achtung voreinander gedeihen können.

Die weltanschaulichen und pädagogischen Aussagen der Rahmenordnungen orientieren sich insbesondere

  • an der Erklärung des Zweiten Vatikanischen Konzils „Über die christliche Erziehung“,
  • an dem Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland über „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich“ und
  • an dem Codex Iuris Canonici (CIC), Katholische Erziehung (cann. 793-821), Hieraus Kapitel I: Schulen (cann.796-806)