Finanzierung katholischer Schulen

Finanzierung der Bernostiftung

Die Bernostiftung erhält für ihre Schulen - wie andere freie Träger auch - eine Finanzhilfe, einen Schullastenausgleich und kommunale Hortentgelte nach den Regelungen der Schulgesetze für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Darüber hinaus werden zweckgebundene Mittel vom Erzbistum Hamburg an die Bernostiftung gezahlt, wie zum Beispiel für die Schulseelsorge oder einmalige Investitionen.

In der Summe reichen diese Einnahmen für den Schul- und Hortbetrieb aber nicht aus, so dass die Bernostiftung Elternbeiträge, das Schulgeld, erheben muss. Insbesondere Personal, Lehrmittel, moderne Ausstattung und fortschreitende Digitalisierung sind zu finanzieren.

Zudem brauchen viele wertvolle Ideen zusätzliche finanzielle und personelle Unterstützung, damit sie keine Wunschvorstellungen bleiben. So sind wir dankbar, für jede Spende!

Nur durch ein kontinuierliches Evaluieren der Haushalts- und Planzahlen gelingt es der Bernostiftung, ihre katholischen Schulen und Horte mit den engagierten Kollegien als Leuchttürme christlicher Bildung zu erhalten.

Finanzmittel der öffentlichen Hand

Die Finanzhilfe des Landes soll zu 85 % die Lehrerpersonalkosten finanzieren. Leider wurden diese Zuweisungen für das Schuljahr 2023/24 beträchtlich reduziert. Beispielsweise im Bereich der Gymnasien um ca. 15 %. Hierdurch entstehen Mindereinnahmen von über 600 EUR je Schüler*in im Schuljahr. Lediglich im Grundschulbereich erfolgte eine seit vier Jahren fällige Anpassung an die neue tarifliche Eingruppierung der Lehrkräfte an den Grundschulen.

Sach- und Personalkosten für nichtpädagogische Mitarbeitende, die im Schulbetrieb entstehen, sollen durch den Schullastenausgleich, der von den Kommunen gezahlt wird, ausgeglichen werden. Bedauerlicherweise wendet hier jede Kommune einen eigenen Berechnungsschlüssel an. Insbesondere in der Hansestadt Rostock sinken die Beträge seit fast 10 Jahren kontinuierlich und unterliegen einem nicht nachvollziehbaren Wechsel der Berechnungsgrundlagen.

Demgegenüber sehen wir an unseren Schulen trotz Nutzung vieler Einsparmöglichkeiten, stetig steigende Sachkosten um gut ausgestattete und funktionierende Bildungseinrichtungen zu gewährleisten. Derzeit haben wir eine durchschnittliche Differenz von ca. 400 EUR zwischen unseren anfallenden Sachkosten und den geringeren Erstattungen der Kommunen.

Mit vielen verschiedenen Verantwortlichen aus Politik und Verwaltungsleitung auf Landes- und kommunaler Ebene sind wir in Gesprächen und Klärungsprozessen, um eine bessere und auskömmliche Finanzierung der Personal- und Sachkosten für unsere Schulen zu erreichen.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit entsteht durch förderfähige Projekte wie den Digitalpakt. Hier wurde vom Bund eine auskömmliche Finanzierung der grundlegenden und für modernen Unterricht notwendigen digitalen Infrastruktur ermöglicht. Die Bernostiftung hat alle zur Verfügung stehenden Gelder in vollem Umfang abgeschöpft und beschäftigt sich fortlaufend intensiv mit der Einwerbung von Fördermitteln.

Private Finanzmittel

Die Finanzierung unserer Schulen und Horte gelingt nicht nur durch öffentliche Mittel, sondern auch durch finanzielle Zuweisungen des Erzbistums Hamburg, die eine wichtige und wesentliche Stütze der Liquidität des Verwaltungshaushaltes sind.

Froh und dankbar sind wir zudem über jede Spende, die vielerorts den Schul- und Hortalltag für die Schülerinnen und Schüler bunter macht. Durch regelmäßige Spenden für den Stipendienfonds der Stiftung gelingt es, einen Teil des Defizits zu kompensieren, das durch die Schulgeldermäßigungen für finanzschwache Elternhäuser entsteht.